TOP Ö 4.1: Entscheidung über das Vorliegen des überwiegenden öffentlichen Interessesfür den Ausbau der Verkehrsanlage "Gübser Damm" gem. § 1 Abs. 4 derZweiten Straßenausbaubeitragssatzung in der Fassung der 1. Änderungssatzungzur Zweiten Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg
Sitzung:15.05.2003 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr