Grundsatzbeschluss zur Herrichtung des Standortes Fermersleber Weg 21 als neuen Standort für die temporär am Standort Kritzmannstr. 2 vorgehaltene neue 4. FÖSG
Grundsatzbeschluss zur Herrichtung des Standortes Fermersleber Weg 21 als neuen Standort für die temporär am Standort Kritzmannstr. 2 vorgehaltene neue 4. FÖSG